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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

II. Gegenleistung
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk.
Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind in den Preisen des Auftragnehmers nicht enthalten und werden auf der Rechnung extra ausgewiesen.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden berechnet.

3. Skizzen, Entwürfe, Konzeptionen, Präsentationen, Probesatz, Probedrucke, Muster, oder ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden - auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird - berechnet.

III. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag des Auftragnehmers mit Ausnahme der Portokosten ist nach Rechnungseingang zur Zahlung (Nettopreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) fällig.

2. Portokosten sind vom Auftraggeber im Voraus zu bezahlen. Vor Eingang der Portozahlung ist der Auftragsnehmer nicht zu Postauflieferung verpflichtet, zugesagte Postauflieferungstermine verlieren ihre Gültigkeit.

3. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier-, Kuvert- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

4. Entstehen nach Erteilung der Auftragsbestätigung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, so ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung von Lieferung zu verlangen.
Wird über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet, wird ein Konkursantrag abgelehnt oder geht dem Auftragnehmer eine schriftliche Kreditauskunft zu, aus welchen sich die Kreditunwürdigkeit des Auftraggebers ergibt, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Auftraggeber Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.

5. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB (Einrede des nichterfüllten Vertrages) bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI. 3. nicht nachgekommen ist.

IV. Lieferung
1. Liefertermine und Lieferfristen werden grundsätzlich unverbindlich angegeben. Abweichungen hiervon sind in der Auftragsbestätigung schriftlich anzugeben.

2. Lieferfristen laufen nicht während der Dauer von höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht vorhersehbarer und unverschuldeter Einflüsse auf die Herstellung. Dies gilt auch, soweit sich Verzögerungen bei der Beschaffung der zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Waren ergeben, es sei denn, den Auftragnehmer trifft ein grobes Verschulden.

3. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen auf dem Postweg und bei anderen Transporten, insbesondere nicht bei Postauflieferung als Infopost und Infobrief. Verzögert sich der Versand
infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

4. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB (Rücktritt bei Fixgeschäft) bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

V. Lettershop (Zusammentragen, Adressieren, Falzen, Kuvertieren,
Einschweißen, Frankieren, Postaufliefern)

1. Bei angeliefertem Werbematerial ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, dieses auf die Einhaltung der für das vereinbarte Porto zulässige Gewicht zu überprüfen. Die Postauflieferung ist mit der Verbringung der Poststücke in den Bereich der Deutschen Post AG beendet.

2. Nach Postauflieferung vorhandenes Restmaterial, Adressdateien, und Adressdisketten darf spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung vernichtet werden.
VI. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware in jedem Falle zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel müssen innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Auslieferung gerügt werden.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten.
§ 361 BGB (Rücktritt bei Fixgeschäft) bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Bei angeliefertem Material, welches weiterverarbeitet wird, haftet der Auftragnehmer nicht dafür, daß das Material aufgrund der Weiterverarbeitung beschädigt wird, es sei denn, der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

4. Ist die gelieferte Ware nur teilweise mangelhaft, ist der Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung berechtigt.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

VII. Adressenlieferung
Liefert der Auftragnehmer Adressen oder adressiertes Werbematerial, so haftet er nicht für die Richtigkeit der Anschriften und kann nicht gewährleisten, daß ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde.

VIII. Verbot der Adressenmehrfachverwendung
1. Sofern der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung über Mehrfachverwendung oder Kauf gelieferter Adressen geschlossen hat, sind alle vom Auftragnehmer gelieferten Adressen, auch soweit sie von diesem von dritter Seite beschafft worden sind, nur zur einmaligen, eigenen Nutzung durch den Auftraggeber unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bestimmt. Sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten, auch nicht für Verbundwerbung zur Verfügung ge-
stellt werden.

2. Die Einhaltung dieser Verwendungsvorschriften wird durch Kontrolladressen, die in die Kollektionen eingearbeitet sind, überwacht. Zum Nachweis eines Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

IX. Urheberrecht
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter gegen eine solche Rechtsverletzung freizustellen.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter II. 3 aufgeführten Leistungen des Auftragnehmers weder zu kopieren, noch sie Dritten zugänglich zu machen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Rechnungsbetrages verpflichtet. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Für alle Rechtsstreitigkeiten des Auftragnehmers gilt Dillingen/Donau als vereinbarter Gerichtsstand.
Lettershop
Konfektionierung Lohnverpackung Musterversand
Lagerlogistik
Drucken
Falzen
Folieren
Einschweißen Kuvertieren
ADRESSE
neru GmbH
Burgstraße 6
89429 Bachhagel
Telefon: 0 90 77 / 95 86 0
Fax: 0 90 77 / 95 86 45
e-mail: info@neru.de

© neru GmbH • VERSCHÄRFT DURCH PEPPERONIDESIGN
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

II. Gegenleistung
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk.
Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind in den Preisen des Auftragnehmers nicht enthalten und werden auf der Rechnung extra ausgewiesen.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden berechnet.

3. Skizzen, Entwürfe, Konzeptionen, Präsentationen, Probesatz, Probedrucke, Muster, oder ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden - auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird - berechnet.

III. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag des Auftragnehmers mit Ausnahme der Portokosten ist nach Rechnungseingang zur Zahlung (Nettopreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) fällig.

2. Portokosten sind vom Auftraggeber im Voraus zu bezahlen. Vor Eingang der Portozahlung ist der Auftragsnehmer nicht zu Postauflieferung verpflichtet, zugesagte Postauflieferungstermine verlieren ihre Gültigkeit.

3. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier-, Kuvert- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

4. Entstehen nach Erteilung der Auftragsbestätigung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, so ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung von Lieferung zu verlangen.
Wird über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet, wird ein Konkursantrag abgelehnt oder geht dem Auftragnehmer eine schriftliche Kreditauskunft zu, aus welchen sich die Kreditunwürdigkeit des Auftraggebers ergibt, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Auftraggeber Ersatz seiner Aufwendungen zu verlangen.

5. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB (Einrede des nichterfüllten Vertrages) bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI. 3. nicht nachgekommen ist.

IV. Lieferung
1. Liefertermine und Lieferfristen werden grundsätzlich unverbindlich angegeben. Abweichungen hiervon sind in der Auftragsbestätigung schriftlich anzugeben.

2. Lieferfristen laufen nicht während der Dauer von höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht vorhersehbarer und unverschuldeter Einflüsse auf die Herstellung. Dies gilt auch, soweit sich Verzögerungen bei der Beschaffung der zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Waren ergeben, es sei denn, den Auftragnehmer trifft ein grobes Verschulden.

3. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen auf dem Postweg und bei anderen Transporten, insbesondere nicht bei Postauflieferung als Infopost und Infobrief. Verzögert sich der Versand
infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

4. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB (Rücktritt bei Fixgeschäft) bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

V. Lettershop (Zusammentragen, Adressieren, Falzen, Kuvertieren,
Einschweißen, Frankieren, Postaufliefern)

1. Bei angeliefertem Werbematerial ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, dieses auf die Einhaltung der für das vereinbarte Porto zulässige Gewicht zu überprüfen. Die Postauflieferung ist mit der Verbringung der Poststücke in den Bereich der Deutschen Post AG beendet.

2. Nach Postauflieferung vorhandenes Restmaterial, Adressdateien, und Adressdisketten darf spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung vernichtet werden.
VI. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware in jedem Falle zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel müssen innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Auslieferung gerügt werden.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten.
§ 361 BGB (Rücktritt bei Fixgeschäft) bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Bei angeliefertem Material, welches weiterverarbeitet wird, haftet der Auftragnehmer nicht dafür, daß das Material aufgrund der Weiterverarbeitung beschädigt wird, es sei denn, der Auftragnehmer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

4. Ist die gelieferte Ware nur teilweise mangelhaft, ist der Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung berechtigt.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

VII. Adressenlieferung
Liefert der Auftragnehmer Adressen oder adressiertes Werbematerial, so haftet er nicht für die Richtigkeit der Anschriften und kann nicht gewährleisten, daß ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde.

VIII. Verbot der Adressenmehrfachverwendung
1. Sofern der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung über Mehrfachverwendung oder Kauf gelieferter Adressen geschlossen hat, sind alle vom Auftragnehmer gelieferten Adressen, auch soweit sie von diesem von dritter Seite beschafft worden sind, nur zur einmaligen, eigenen Nutzung durch den Auftraggeber unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bestimmt. Sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten, auch nicht für Verbundwerbung zur Verfügung ge-
stellt werden.

2. Die Einhaltung dieser Verwendungsvorschriften wird durch Kontrolladressen, die in die Kollektionen eingearbeitet sind, überwacht. Zum Nachweis eines Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

IX. Urheberrecht
1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter gegen eine solche Rechtsverletzung freizustellen.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter II. 3 aufgeführten Leistungen des Auftragnehmers weder zu kopieren, noch sie Dritten zugänglich zu machen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Rechnungsbetrages verpflichtet. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Für alle Rechtsstreitigkeiten des Auftragnehmers gilt Dillingen/Donau als vereinbarter Gerichtsstand.
ADRESSE
neru GmbH
Burgstraße 6
89429 Bachhagel
Telefon: 0 90 77 / 95 86 0
Fax: 0 90 77 / 95 86 45
e-mail: info@neru.de
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